Bildungsscheck

Wer wird gefördert?

Mit dem Bildungsscheck unterstützt das Land NRW die berufliche Fortbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus kleinen und mittleren Unternehmen mit einer Betriebsgröße von bis zu 249 Mitarbeitern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden beispielsweise Sprachkurse und EDV-Kurse. Wichtig ist, dass es sich um eine Weiterbildung mit beruflichem Bezug handelt.

Wie hoch ist die Förderung?

Das Land NRW übernimmt die Hälfte der Kursgebühren, maximal jedoch 500,- Euro je Bildungsscheck. Pro Zugang (individuell und betrieblich) erhalten Beschäftigte alle zwei Jahre maximal einen Bildungsscheck.

Wie lange ist der Bildungsscheck gültig?

Die Frist zur Einreichung des Bildungsschecks bei einem Bildungsträger beträgt höchstens drei Monate. Sie beginnt mit dem Tag nach der Beratung.

Gilt der Bildungsscheck auch für die Bénédict Sprachkurse?

Ja, wenn das Erwerben bzw. Erweitern der Sprachkenntnisse in Bezug zur beruflichen Tätigkeit steht.

Wo bekomme ich den Bildungsscheck?

Bitte wenden Sie sich an die Beratungsstelle:
Regionalagentur OWL im Kreishaus Minden-Lübbecke 
Portastraße 13
32423 Minden
Tel.: 0571 - 807 230 11

schule

Bénédict Sprachenschule GmbH
Hausberger Str. 4, 32423 Minden

 0571/23771
 0571/20332
benedict_schule@t-online.de

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
8.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 Uhr bis 14.00 Uhr

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